Das Erstellen von betriebsindividuellen Anforderungsprofilen bildet das Fundament. Der Ausgangspunkt für die Erstellung der Anforderungsprofile ist der unternehmerische Zweck der jeweiligen Funktion.
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Die Kernfrage in Schritt 2 ist, welche der geforderten Eigenschaften und Fähigkeiten entwicklungsfähig sind.
Denn: Alle Eigenschaften, Merkmale und Fähigkeiten, die nur in engen Grenzen entwicklungsfähig sind, können letzten Endes nur durch die Mitarbeiterauswahl beeinflusst werden.
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In Schritt 3 wird das Auswahlverfahren auf die identifizierten erfolgskritischen Anforderungen betriebsindividuell zugeschnitten. Um die Passung der Bewerber – fachlich und persönlich – auf die Stelle möglichst präzise zu bestimmen, bietet sich der Einsatz multipler Verfahrenstechniken an.
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In Schritt 4 erfolgt die Empfehlung zur Entscheidung auf der Grundlage der Befunde mit Fokus auf die schwer entwicklungsfähigen und erfolgskritischen Anforderungen sowie als letztes Kriterium die persönliche Wirkung auf die direkten Vorgesetzten und Mitarbeiter.
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